Transparente Informationen zur Bearbeitung
Liefer- & Bearbeitungszeit
Hier erfahren Sie, wann Ihr Antrag an das KBA übermittelt wird, wann unsere Dienstleistung abgeschlossen ist und innerhalb welcher Fristen das KBA Ihre Auskunft bereitstellt.
Sofortige Übermittlung
Ihr Antrag wird nach Bearbeitung elektronisch an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt.
Leistung erbracht
Unsere Dienstleistung gilt mit der erfolgreichen Übermittlung des Antrags als vollständig erbracht.
Versand durch das KBA
Die Auskunft wird ausschließlich vom KBA erstellt und direkt an Sie versendet.
In der Regel wenige Tage
Das KBA bearbeitet Auskunftsersuchen typischerweise innerhalb weniger Werktage. Die gesetzliche Maximalfrist beträgt 1 Monat gemäß Art. 12 DSGVO.
Wichtiger Hinweis: Unsere Dienstleistung umfasst die digitale Vorbereitung und elektronische Übermittlung Ihres Antrags an das Kraftfahrt-Bundesamt. Auf die anschließende Bearbeitungsdauer des KBA haben wir keinen Einfluss. Das KBA kann bei Rückfragen oder abweichenden Daten zusätzliche Informationen anfordern.